a) Allgemeines
- Jedes Mitglied ist für Ordnung und Sauberkeit in der gesamten Anlage mitverantwortlich und hat für diese Sorge zu tragen. Ohne Genehmigung des Vorstandes ist es nicht gestattet, Änderungen an Einrichtungen vorzunehmen.
- Jenes Mitglied, das die Clubanlage zuletzt verlässt ist verantwortlich, dass die gesamte Anlage ordnungsgemäß versperrt ist.
- Während der Dauer von Regatten und Trainingsveranstaltungen sind die Sanitärräume allgemein zugänglich und nicht zu versperren.
b) Clubboote
- Die Vergabe clubeigener Segelboote obliegt dem Oberbootsmann und dem Jugendwart.
- Die Motorboote dürfen ausschließlich von dazu berechtigten Personen in Betrieb genommen werden.
- Der Einsatz ist im Logbuch zu dokumentieren.
c) Kranbenützung
- Die Benützung des Kranes ist nur Personen erlaubt, die vom Oberbootsmann oder einer anderen berechtigten Person eingewiesen wurden oder eine entsprechende Befähigung nachweisen können.
- Aus diesem Grund haften Sie auch selbst für die von Ihnen im Zuge des Kranens verursachten Beschädigungen an den Booten. Fremdpersonen ist es ab sofort nicht mehr gestattet, alleine ihre Boote mittels des Kranes zu Wasser zu lassen. Dies betrifft insbesondere Fremdpersonen, welche im Zuge der Regatten ihre Boote mittels unseres Krans wassern.
- Durch diese neue Regelung ist eine Haftung des UYC Mondsee für sämtliche Schäden, welche durch das nicht fachgerechte Kranen entstehen, ausgeschlossen.
- Wir dürfen Sie daher ersuchen, künftighin nur mehr selbst Ihre Boote zu Wasser zu lassen und dabei äußerste Vorsicht walten zu lassen, da Sie für Beschädigungen selbst zur Verantwortung gezogen werden bzw. eine Haftung für diese Schäden des UYC Mondsee ausgeschlossen ist.
d) Clubschlüssel und Schrankenöffner
- Das Clubgelände ist in der Regel aus Sicherheitsgründen durch einen Schranken abgeschlossen, das Clubhaus ist abgesperrt. Ein Schrankenöffner und ein Schlüssel, der den Zugang zu den Toiletteanlagen und in den Segelraum ermöglicht, können von Mitgliedern gegen eine Gebühr erworben werden.
e) Segelkammer
- Die Segelkammer dient ausschließlich der Lagerung von Segeln. Sie sind mit dem Namen des Eigentümers bzw. Klassenzeichen und Segelnummer zu kennzeichnen. Wegen der beschränkten Platzverhältnisse ist größte Ordnung geboten.
- Der Vorstand ist berechtigt, Gegenstände, die widmungswidrig in der Segelkammer gelagert werden ohne weitere Rücksprache oder Ausforschung eines Eigentümers zu entsorgen.
- Die Mitglieder werden in einer öffentlichen Bekanntmachung von einer solchen Maßnahme im Voraus informiert.
f) Kästchen
- Die Kästchen in der Segelkammer sind Eigentum des Clubs. Jedes Mitglied hat das Anrecht auf die Zuteilung eines Kästchens im Rahmen der gegebenen Kapazitäten.
- Die Vergabe erfolgt durch den Oberbootsmann und vorrangig an Mitglieder, die den Segelsport aktiv ausüben und keine andere Möglichkeit haben, ihr Material im Clubgelände unterzubringen.
g) Parkplätze
- Da die Parkplätze im Clubgelände äußerst knapp sind, wird von den Clubmitgliedern erwartet, dass sie entsprechend rücksichtsvoll und platzsparend parken.
- Gäste von Mitgliedern haben kein Parkrecht auf dem Clubgelände und müssen ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz 2 (Fischenhauser) bzw. den öffentlichen Parkplätzen abstellen.
- Die Fahrzeuge sind so zu parken, dass keine Behinderung des Zugangs zum See für Boote und Hänger gegeben ist. Die Parkordnung ist unbedingt einzuhalten.
Als Sperrflächen gekennzeichnet Zonen sind freizuhalten.
h) Trockenraum
- In den Trockenräumen können nasse Segelkleider aufgehängt werden. Diese sind nach dem Trocknen zu entfernen.
i) Abfallentsorgung
- Die am Clubgelände aufgestellten Abfallbehälter sind ausschließlich zur Aufnahme geringer Abfallmengen bestimmt, die aus dem laufenden Betrieb entstehen.
- Fällt bei einem Mitglied Müll in sperriger Form (z.B.: Verpackungen) oder Sondermüll (z.B.: Altlacke) an, ist das Mitglied verpflichtet, diesen selbst zu entsorgen, dazu gehören auch mitgebrachte Getränkeflaschen bzw. Dosen. Der anfallende Abfall ist in den hierfür vorgesehenen Behälter zu deponieren, das Ablegen von Abfall neben den Behältern ist zu unterlassen.
j) Winterhalbjahr
- Es ist möglich gegen ein festgelegtes Entgelt die Boote im Clubgelände zu lagern. Der Club übernimmt jedoch keinerlei Haftung für Beschädigung oder Diebstahl.
- Die Mitglieder haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Anhängervorrichtungen gegen Diebstahl abgesichert sind.
- Die Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, dass ihr Boot im Fall von Naturereignissen (Sturm, starker Schneefall) keinen Schaden erleidet.
- Das Winterlager muss bis 15. Mai geräumt werden.
- Die Hänger oder Lagerböcke sind vom Gelände zu entfernen, nachdem die Boote zu Wasser gelassen sind
k) Anschläge und Aushänge
- Informationen des Vorstandes an die Mitglieder werden in der Anschlagbox an der Nordseite des Clubhauses ausgehängt.
- Im EG des Gebäudes steht ein “Graues Brett” für Aushänge der Mitglieder wie Kauf- und Verkaufsangebote zur Verfügung. Solche Anschläge sollen nirgendwo sonst im Clubgelände angebracht werden.